| Heilmittelkatalog 2009 |
| Heilmittel der Physikalischen Therapie |
| Bedienungsanleitung / Verordnungsbeispiel |
Der hier dargestellte Heilmittelkatalog als Online-Version entspricht inhaltlich dem offiziellen Richtlinientext bzw. dem Katalogteil der Richtlinie. Die leichtere Benutzbarkeit entsteht (nur) durch die Art der Anordnung, die grafische Aufbereitung und das Suchsystem (im Buch durch die Register).
Sowohl die Online-Version als auch die Buch-Version sollen Sie bei der Auswahl der Heilmittel unterstützen. Ausgehend von einer Diagnose führt Sie das Suchsystem zu den verordnungsfähigen Heilmitteln und deren verordnungsfähigen Mengen.
Sie diagnostizieren bei Ihrem Patienten z.B. eine Schulterluxation.
Im Online-Katalog sind die Diagnosen zunächst in Bereiche eingeteilt, die mit den Ziffern 1 bis 5 bezeichnet sind (diese entsprechen den Registern im Buch).
Ihre Diagnose Schulterluxation finden Sie im Kapitel Erkrankungen der Stütz- und Bewegungsorgane. Im Buch also Register (1). Klicken Sie in diese Zeile.
Sie sehen jetzt eine Auflistung von Diagnosengruppen innerhalb dieses Kapitels. Hier beginnt das zweite Register.
Jede Zeile ist mit zwei Großbuchstaben und ggf. einer zusätzlichen Ziffer bezeichnet. Ihre Diagnose "Schulterluxation" ist der Diagnosengruppe EX2 ("Verletzungen / Operationen und Erkrankungen der Extremitäten und des Beckens mit prognostisch mittelfristigem Behandlungsbedarf") zuzuordnen. Klicken Sie auf diese Zeile.
Sie befinden sich jetzt auf einer Einzeldiagnose-Seite:
Zu Beginn befindet sich eine ausführliche Beschreibung der Diagnose mit evtl. Spezifikationen/ Erläuterungen/ Ergänzungen und Beispielen. Sie können jetzt nochmal vergleichen, ob sich die gesuchte Diagnose hier befindet.
Darunter finden Sie eine Tabelle. Die erste Spalte beinhaltet die Leitsymptomatik bestehend aus Schädigungen/Funktionsstörungen mit den daraus resultierenden Therapiezielen.
Die Schädigungen/Funktionsstörungen sind durch einen Kleinbuchstaben gekennzeichnet, z.B. a), b), c). Den Therapiezielen ist ein kleiner Pfeil vorangestellt.
Suchen Sie die entsprechende Leitsymptomatik aus, die bei Ihrem Patienten aufgetreten ist. Dies könnte z.B. a) "Bewegungsstörung" sein.
Bleiben Sie auf dieser Zeile und gehen Sie einfach eine Spalte nach rechts. In dieser zweiten Spalte finden Sie die zur jeweiligen Leitsymptomatik verordnungsfähigen Heilmittel. Die Legende für die Abkürzungen der Heilmittel finden Sie unter der Tabelle.
Bei dieser Beispieldiagnose sieht der Regelfall als "vorrangiges Heilmittel
" entweder die Verordnung von "Allgemeiner Krankengymnastik" oder "Manueller Therapie" vor. Von diesen beiden Heilmitteln können Sie eines zur Verordnung auswählen.
Kann aus beim Patienten liegenden Gründen keines der beiden "vorrangigen Heilmittel" durchgeführt werden, so gibt es hier die Alternative, ein optionales Heilmittel
zu verordnen, in diesem Fall "Übungsbehandlung".
Zusätzlich zu den Hauptheilmitteln
oder
können Sie außerdem eines der weiteren ergänzenden Heilmittel
verordnen, hier z.B. entweder Wärme-, Kälte- oder Elektrotherapie. (Bei der Verordnung von Wärmetherapie sollte dies auch aus Abrechnungstechnischen Gründen spezifiziert werden, z.B. "WT Fango").
Liegt bei diesen Patienten eine "Komplexe Schädigung" vor (Leitsymptomatik d)), so kann alternativ zur Verordnung von Einzel-Heilmitteln auch eine "Standardisierte Heilmittelkombination
1" verordnet werden. Sie können hierbei die einzusetzenden Heilmittel aus den im Katalog aufgeführten vorgeben oder die Entscheidung dem Therapeuten überlassen.
Gehen Sie wiederum eine Spalte nach rechts. Diese dritte Spalte beinhaltet die zu dieser Diagnose zulässigen Verordnungen und Verordnungsmengen sowie eine Therapiefrequenzempfehlung und weitere Hinweise zur Verordnung. Die hier verwendeten Abkürzungen und Symbole finden Sie ebenfalls unten auf der Seite.
Für die Beispieldiagnose sieht der Regelfall bei der Erstverordnung bis zu 6 Behandlungen (Einheiten) pro Verordnung vor (
<= 6).
Je Folgeverordnung kann im Regelfall ebenfalls eine Verordnungsmenge von bis zu 6 Behandlungen (Einheiten) verordnet werden (
<= 6).
Im Regelfall beträgt die Gesamtverordnungsmenge bis zu 18 Behandlungen (
<= 18). Lässt sich im individuellen einzelfall das Therapieziel mit der gegebenen Gesamtverordnungsmenge nicht erreichen, sehen die Richtlinien eine Verordnung "außerhalb des Regelfalls" vor.
Für die Verordnung können Sie noch eine Frequenzempfehlung über die Anzahl der Therapieeinheiten pro Woche abgeben. Im Beispiel sind dies 2 oder mehr Behandlungen (Einheiten) pro Woche.(
>=2).
Die rechte Spalte enthält zudem verschiedene Hinweise für die Verordnung von Heilmitteln in der jeweiligen Diagnosengruppe.
Für eine neue Auswahl / Suche, klicken Sie einfach in die gewünschte Ebene des Heilmittelkataloges. Diese Auswahl finden Sie immer am oberen Rand des Fensters.
Mit einem Klick auf "Heilmittelkatalog 2009" befinden Sie sich wieder in der obersten Ebene. Mit "Heilmittel der Physikalischen Therapie" entsprechend bereits im Katalogteil der "Physikalischen Therapie".
Ergänzende Informationen finden Sie auch in den anderen Rubriken von www.heilmittelkatalog.de.
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